Die Brexit‐Folgen für die Wirtschaft
Kaum zeichnete sich das Ergebnis der Brexit‐Abstimmung in Großbritannien ab, schon rauschten die
Indizes und Währungen in den Keller. Die Märkte waren nicht wirklich auf die Austrittsentscheidung
vorbereitet. Auch der DAX ging auf Talfahrt, die Anleger sind tief verunsichert.
Doch es spricht nach Ansicht von Experten viel dafür, dass die Märkte überreagieren. Für
Großbritannien selbst und dort engagierte Investoren dürften zwar schwere Jahre anbrechen, doch
der Rest Europas und der Welt könnte am Ende mit einer Wachstumsdelle davonkommen.
Voraussetzung ist, dass die Angst vor einem Absturz der Weltwirtschaft nicht zu einer sich selbst
erfüllenden Prophezeiung wird – denn Wirtschaft ist ja bekanntlich zu einem guten Teil Psychologie.
Viel hängt nun davon ab, ob der Brexit ein singuläres Ereignis bleibt oder sich politisch fortsetzt – ob
also die Europäische Union reformiert und gestärkt wird oder nach und nach zerbricht.
Autofahrer-Amateurvideos können Beweismittel sein
Bernd Bauer | Keine KommentareSchon seit Jahren tobt der Streit darüber, ob Autofahrer mit sogenannten Dashcam-Kameras hinter der Windschutzscheibe ihre Fahrten aufzeichnen dürfen und ob die dabei entstandenen Aufnahmen vor Gericht zulässig sind. Mehr und mehr Verkehrsteilnehmer sichern sich mit der – mittlerweile sehr günstig erhältlichen – Technik für den Fall ab, dass sie gegenüber Versicherern und Behörden einmal einen Unfallhergang nachweisen müssen.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat nun den „Hobbyfilmern“ den Rücken gestärkt: Zwar griffen diese in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der ungefragt aufgezeichneten Verkehrsteilnehmer ein; die Verfolgung schwerer Verkehrsverstöße sei jedoch höherrangig. Ein Beweisverwertungsverbot wird damit zumindest für Straf- und Bußgeldverfahren ausgeschlossen. Im zivilrechtlichen Bereich schwelt der Streit indes weiter, die Gerichte urteilen nicht einheitlich. Dashcam-Kritiker wie der Deutsche Anwaltverein sehen in den anlasslosen Videoaufzeichnungen einen Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Recht am eigenen Bild.
Beschwerden in der Assekuranz weiterhin auf geringem Niveau
Bernd Bauer | Keine Kommentare01.07.2016
Der Versicherungsombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch hat seine Bilanz für 2015 vorgestellt. Mit 13.805 zulässigen Beschwerden lag die Quote weiterhin im kaum messbaren Bereich – immerhin laufen in Deutschland insgesamt knapp 430 Millionen Versicherungsverträge.
Die meisten Beschwerden betrafen die Lebensversicherung, allerdings mit leicht rückläufiger Tendenz: 3.640 zulässige Beschwerden bedeuten einen Rückgang um 2,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Deutlich nach oben schnellte allerdings die Zahl der Eingaben, die Rechtsschutzversicherungen betrafen (plus 32,3 Prozent), und auch die Kfz-Kasko verzeichnete einen vergleichbaren Anstieg (32,2). Auf einen Tiefststand von nur noch 336 sank die Zahl der Beschwerden über Versicherungsvermittler (minus 5,1 Prozent gegenüber 2014).
Der Versicherungsombudsmann dient als Streitschlichter zwischen Versicherungen und ihren Kunden, die diesen Service kostenlos in Anspruch nehmen können. Bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro sind seine Entscheidungen für die Anbieter bindend.
Kommt die Deutschland-Rente?
Bernd Bauer | Keine KommentareVorbilder sind die Staatsfonds Norwegens und Schwedens: Nach dem Willen dreier hessischer Minister und ihrer Unterstützer soll auch in Deutschland ein neues „einfaches, kostengünstiges Standardprodukt für jedermann“ auf Fondsbasis eingeführt werden – eine staatliche kapitalgedeckte Säule der Altersversorgung, um das an seine Grenzen gelangte umlagefinanzierte Rentensystem zu ergänzen.
Die Befürworter argumentieren mit geringen Kosten, da der Staatsfonds ohne eigenes Gewinninteresse arbeiten würde. Zudem würde er eine höhere Reichweite erwarten lassen als private Vorsorgeprodukte. In Umfragen zeigen sich die Bundesbürger offen für die Idee einer „Deutschland-Rente“. Doch Kritiker werfen Fragen auf: etwa, ob die Kostenvorteile wirklich so groß wären, wenn die Beiträge nicht wie in Schweden und Norwegen automatisch eingezogen würden, sondern zunächst akquiriert werden müssten. Auch wie eine spätere Rentenzahlung organisiert werden könnte, ist offen. Hauptkritikpunkt aber ist die Gefahr, dass die Politik in Zeiten knapper Kassen ungeniert in die Fondskasse greift – wie unter anderem in Norwegen, Irland und Polen bereits geschehen.